Kontakt
Telefon: 017657704608
E-Mail: info@naturpfoten-berlin.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Naturpfoten Berlin
(1) Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie einen vollständigen Impfschutz hat. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für das Tier eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist auf Anfrage vorzulegen.
(3) Während der Betreuungszeit durch Naturpfoten Berlin bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(4) Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit bei Naturpfoten Berlin erleiden könnte, übernimmt Naturpfoten Berlin keine Haftung; die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(5) Naturpfoten Berlin verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu führen und keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
(6) Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
(7) Richtet der Hund bei Naturpfoten Berlin Schäden an (z. B. an Ausrüstung), so haftet hierfür der Hundehalter.
(8) Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mitgenommen.
(8a) Sollte eine Läufigkeit nicht rechtzeitig bemerkt oder angezeigt werden, übernimmt Naturpfoten Berlin keine Haftung für die Folgen eines Deckungsaktes. Alle hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
(9) Naturpfoten Berlin behält sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen (z. B. bei extremer Witterung wie Glatteis/Hitze oder Krankheit) abzusagen oder zeitlich zu verschieben.
(10) Die Vergütung für Gassi-Termine ist gemäß Vereinbarung fällig. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(11) Individuelle Sonderleistungen (z. B. Futter-/Medikamentengabe) werden nach Aufwand berechnet und vorab definiert.
(12) Naturpfoten Berlin haftet nicht für mitgegebenes Zubehör (Halsbänder, Leinen, Geschirre, Spielzeug etc.) oder für Schäden/Diebstahl in der Wohnung des Halters während der Abholung/Bringung.
(13) Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor der Abholung mindestens eine Stunde nicht gefressen hat (Vermeidung von Magendrehungen).
(14) Der Hundehalter ist darüber aufgeklärt, dass trotz größter Sorgfalt ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen, Weglaufen oder das Ableben des Tieres besteht.
